Neue Regelung bezüglich der Lichtgebühren ab 01.10.2018

Liebe Tennissportlerinnen,
Liebe Tennissportler,

ab 01.10.2018 werden beim Buchen der Hallenplätze im
elektronischen Buchungssystem die Lichtkosten zusammen mit den
Platzgebühren – im Gesamtpreis – berücksichtigt.

Die Münzkästen der Lichtanlage sind ab diesem Zeitpunkt
unverschlossen und frei zugänglich. Münzen zur kostenfreien
Nutzung liegen an den „Lichtkästen“ bereit. Bitte die Münzen nicht
mitnehmen, sondern zur ständigen Wiederbenutzung vor Ort lassen!

Der Verkauf von Lichtmünzen endet am 30.09.2018.
Eigene bereits gekaufte Lichtmünzen können – gegen Erstattung
von 2,50 € pro Münze – zurück gegeben werden. Aufgrund eines
Wechsels bei der Gastronomie zum 01.10.2018 bitten wir um
Geduld und Verständnis, wenn es diesbezüglich zu einer
Verzögerung kommen sollte.

Die neue Gebührenordnung für die Nutzung von Tennisplätzen ist
auf der ASG-Homepage eingestellt.

 

Mit sportlichem Gruß –

Der Abteilungsvorstand der Tennisabteilung